Pflichten der Kreistagsmitglieder -Veröffentlichungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse-
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2025/102 wird die Befugnis des Landrates zur Veröffentlichung von Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse thematisiert. Der Vorschlag sieht vor, den Landraten zu ermächtigen, Angaben zu Namen, ausgeübten Berufen sowie ergänzende Informationen nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz im Kreistagsinformationssystem öffentlich zugänglich zu machen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Kreisordnung NRW sowie die Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen. Demnach sind Mitglieder des Kreistages, des Kreisausschusses und der Ausschüsse verpflichtet, dem Landrat Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse zu geben, sofern diese für die Ausübung ihrer Tätigkeit von Bedeutung sein können. Die Pflichten umfassen unter anderem Angaben zum Arbeitgeber oder zur Branche bei unselbstständiger Tätigkeit, die Art des Gewerbes bei Selbstständigkeit sowie die Beteiligung an Vorständen, Aufsichtsräten oder Beiräten. Zudem müssen entgeltliche Tätigkeiten in der Beratung oder Interessenvertretung sowie Umfänge von Unternehmensbeteiligungen offengelegt werden. Änderungen dieser Angaben sind dem Landrat unverzüglich mitzuteilen. Die vorliegende Vorlage konzentriert sich auf die Veröffentlichung von Namen und Berufsbezeichnungen zusammen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur Korruptionsprävention.
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