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Beschlussvorlage

Schriftführung für den Wahlausschuss des Kreises

2025/079 10.03.2025 Wahlausschuss des Kreises

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlausschuss des Kreises befasst sich mit der Regelung der Schriftführung für seine Sitzungen. Im Rahmen der Beschlussvorlage 2025/079 wird vorgeschlagen, eine Person zum Schriftführer zu bestellen. Für den Fall einer Verhinderung der bestellten Person soll dem Kreiswahlleiter die Möglichkeit eingeräumt werden, vor Beginn einer Sitzung eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung als Schriftführer für die jeweilige Sitzung zu bestimmen.

Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung ergibt sich aus dem Kommunalwahlgesetz sowie der Kreisordnung, welche eine Schriftführung für den Wahlausschuss des Kreises vorschreiben. Mit der vorliegenden Vorlage sind keine Auswirkungen auf den Haushalt oder den Stellenplan des Kreises verbunden. Es entstehen durch die Regelung keine unmittelbaren Kosten oder personellen Veränderungen im Stellenplan.

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