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Beschlussvorlage

Einteilung des Kreises Recklinghausen in 36 Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025

2025/080 10.03.2025 Wahlausschuss des Kreises

✦ KI-Zusammenfassung

Für die Kommunalwahl am 14. September 2025 liegt eine Vorlage zur Einteilung des Kreises Recklinghausen in 36 Wahlbezirke vor. Der Vorschlag sieht vor, die insgesamt 208 Gemeindewahlbezirke zu 35 Kreiswahlbezirken zusammenzufassen. Grundlage für die Berechnung ist der Stand der Wahlberechtigten vom 30. April 2024, der im gesamten Kreis 485.799 Personen umfasst.

Die neue Einteilung erfolgt nach der Neubildung der Gemeindewahlbezirwerke in Waltrop. Dabei orientiert sich die Planung an den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes, wonach die Abweichung der Wahlberechtigtenzahlen pro Bezirk von der durchschnittlichen Anzahl grundsätzlich 15 Prozent nicht überschreiten sollte. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Abweichung von bis zu 25 Prozent zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder gewachsener Ortsstrukturen zulässig.

Der vorliegende Entwurf berücksichtigt die Empfehlungen der kreisangehörigen Städte. Während die meisten Bezirke innerhalb der Toleranzgrenze liegen, weichen bestimmte Bereiche ab. So entstehen aus Teilen der Städte Dorsten und Haltern am See ein gemeinsamer Kreiswahlbezirk. Bei den Vorschlägen für Haltern am See wird die 15-Prozent-Obergrenze in zwei Wahlbezirken überschritten, während der geplante Kreiswahlbezirk 24 im Bereich von Dorsten eine Unterschreitung von 16 Prozent aufweist. Die Verwaltung stützt sich bei der Erstellung der Vorlage auf die Vorschläge der Kommunen, um bestehende Ortsstrukturen und räumliche Zusammenhänge zu wahren.

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