Richtlinie für die Verwendung des Wappens des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag berät über die Einführung einer Richtlinie zur Verwendung des Wappens des Kreises Recklinghausen. Mit der Beschlussvorlage 2025/138 soll eine verbindliche Grundlage geschaffen werden, um die Nutzung des Hoheitszeichens durch Dritte zu regeln. Bisher gab es keine spezifischen satzungsrechtlichen Vorgaben für die Verwendung des Wappens außerhalb der amtlichen Zwecke.
Die geplante Richtlinie legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Genehmigung für die Nutzung durch Vereine, Unternehmen oder Privatpersonen erteilt werden kann und in welcher Form das Wappensymbol darzustellen ist. Gleichzeitig regelt sie die Bedingungen, unter denen eine entsprechende Erlaubnis versagt oder widerrufen werden kann. Ziel der Regelung ist es, eine einheitliche Beurteilung von Nutzungsanträgen zu gewährleisten und die visuelle sowie inhaltliche Integrität des Wappens zu wahren. Durch die neue Vorgabe sollen zudem eine zweckentfremdete oder rein kommerzielle Nutzung verhindert und die einheitliche Außendarstellung des Kreises sichergestellt werden. Die Einführung der Richtlinie hat laut der Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt oder den Stellenplan des Kreises.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20251009100138
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251007160045-0