Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungen des Kreisausschusses dieser Wahlperiode
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 2025/164 des Kreisausschusses befasst sich mit der Bestellung der Protokollführung für die Sitzungen des Gremiums während der aktuellen Wahlperiode. Grundlage hierfür ist die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, die vorschreibt, dass über die im Kreisausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Diese Niederschrift muss sowohl vom Landrat als auch von der zuständigen Person zur Protokollführung unterzeichnet werden.
Der vorliegende Vorschlag sieht die Bestellung eines Schriftführers sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für die Dauer der laufenden Wahlperiode vor. Damit soll die rechtlich vorgeschriebene Dokumentation der Ausschusssitzungen gewährleistet werden.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass diese Entscheidung keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Kreises hat. Zudem sind keine Veränderungen im Stellenplan zu verzeichnen, da die Maßnahme keine unmittelbaren personellen oder finanziellen Folgen für die Verwaltung nach sich zieht. Die Vorlage dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Sitzungsdokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
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