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Beschlussvorlage

Bestimmung der Anzahl und Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses

2025/165 12.11.2025 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreisausschuss wird über die Anzahl und die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden entschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Anzahl der Stellvertretungen auf zwei Personen festzulegen. Für die Positionen der ersten und zweiten Stellvertretung des Vorsitzenden werden zwei Mitglieder aus dem Gremium vorgeschlagen.

Die rechtliche Basis für diese Wahl ist der § 51 Absatz 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, der es dem Kreisausschuss ermöglicht, Vertreter des Vorsitzenden aus seinem eigenen Kreis zu wählen. Die Festlegung der Anzahl der Stellvertretenden erfolgt als Sachentscheidung gemäß § 35 Abs. 1 der Kreisordnung. Der Vorschlag orientiert sich an der bisherigen Regelung der vorangegangenen Wahlperiode. Die Wahl der vorgeschlagenen Personen erfolgt durch Mehrheitswahl, wobei eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich ist. Mit dieser Entscheidung sind keine Auswirkungen auf den Haushalt oder den Stellenplan verbunden.

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