Ernennung der (stellvertretenden) Kreisausschussmitglieder zu Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten und Vereidigung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 2025/167 befasst sich mit der Ernennung von Mitgliedern und Stellvertreterinnen sowie Stellvertretern des Kreisausschusses zu Ehrenbeamtinnen bzw. Ehrenbeamten. Auf Grundlage der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt diese Ernennung durch die Aushändigung einer Urkunde, welche auf Weisung der Bezirksregierung Münster ausgegeben wird.
Im Zuge dieser Ernennung ist gemäß den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes die Ablegung eines Diensteids sowie die Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses vorgesehen. Die Vorlage regelt zudem das Vorgehen für jene Mitglieder und Stellvertreter, die an der Sitzung des Kreisausschusses am 26. Januar 2026 nicht teilnehmen können. Für diese Personen ist geplant, die Übergabe der Ernennungsurkunden in der Sitzung des Kreistages am 2. Februar 2026 durchzuführen.
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