Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2026 des Kreises Recklinghausen gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) und Einbringung des Haushalts 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Landrat legt dem Kreistag in der Sitzung am 1. Dezember 2025 den Entwurf des Haushalts für das Jahr 2026 vor. Die Vorlage umfasst die Haushaltssatzung des Kreises Recklinghausen nebst Anlagen, darunter den Vorbericht, den Budgetplan, den Produktplan sowie den Stellenplan. Diese Unterlagen werden ab dem Sitzungstermin im digitalen Sitzungsdienst und im Interaktiven Haushalt zur Verfügung gestellt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen des Verfahrens zur Festsetzung der Kreisumlage wurden bereits im September 2025 die Eckdaten des Entwurfs sowie die zu erwartenden Zahllasten für die Städte erörtert. Die kreisangehörigen Städte sind aufgefordert, ihre Stellungnahmen oder Einwendungen bis zum 24. November 2025 einzureichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, sowohl die Stellungnahmen der Städte als auch den Entwurf der Haushaltssatzung zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen.
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