Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats/ der Landrätin und der Vertretung des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss des Kreises Recklinghausen entscheidet in seiner Sitzung am 17. Juli 2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die anstehende Wahl des Landrats sowie der Kreisvertretung. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss dem Ergebnis der Vorprüfung durch den Wahlleiter zustimmt und die eingereichten Vorschläge zulässt.
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endete am 7. Juli 2025. Der Wahlleiter prüft die eingegangenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung. Eine Zurückweisung der Vorschläge ist vorgesehen, sofern diese verspätet eingereicht wurden, den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen oder aufgrund rechtlicher Bestimmungen unzulässig sind. Im Falle von Mängeln werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge im Rahmen der Sitzung angehört.
Gegen die Entscheidung des Wahlausschusses kann beim Landeswahlausschuss Beschwerde eingelegt werden. Zudem ist das Gremium zuständig, über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen der kreisangehörigen Gemeinden zu entscheiden. Diese Entscheidungen müssen spätestens am 29. Juli 2025 getroffen werden. Eine Beschwerdeentscheidung ist für die Aufstellung der Bewerber endgültig, schließt jedoch ein späteres Einspruchsverfahren im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens nicht aus.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20251607100125
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250716121738-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250716121740-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20250716121741-2
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20250716121742-3