Schriftführung für den Rechnungsprüfungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss befasst sich mit der Beschlussvorlage 2025/149 zur Regelung der Schriftführung bei den Sitzungen des Gremiums. Der Entwurf sieht vor, eine Person als Schriftführerin für den Ausschuss zu bestellen.
Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach der Kreisordnung NRW dauerhaft zu gewährleisten, wird zudem vorgeschlagen, dass der Landrat im Falle einer Verhinderung der primär bestellten Schriftführerin vor Beginn einer Sitzung eine Vertretung aus der Kreisverwaltung Recklinghausen für die jeweilige Sitzung bestimmen kann. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verpflichtung zur Erstellung von Niederschriften über die in den Ausschusssitzungen gefassten Beschlüsse gemäß den entsprechenden Paragrafen der Kreisordnung NRW. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass die Protokollierung der Beschlüsse auch bei Ausfall der regulären Schriftführung ordnungsgemäß erfolgt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Bestimmung keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan oder den Stellenplan entstehen. Es sind keine finanziellen Folgen oder Änderungen an der Personalstruktur vorgesehen. Auch unmittelbare Auswirkungen auf den Klimaschutz werden nicht festgestellt.
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