Änderung des Taxentarifs für den Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen berät über eine Änderung der Rechtsverordnung zu den Beförderungsentgelten im Taxiwesen. Grundlage für die Vorlage ist ein Antrag des Verbandes des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V., der eine Anpassung der Tarife aufgrund gestiegener Kosten für Personal, Kraftstoff und allgemeiner Verbraucherpreise fordert.
Ein externes Gutachten des Unternehmens Linne+Krause empfiehlt im Vergleich zum Antrag des Verbandes eine moderate Erhöhung. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, die Grundgebühr im Tagtarif auf 4,80 Euro und im Nachttarif auf 5,00 Euro anzuheben. Das Kilometerentgelt soll im Tagtarif auf 2,50 Euro und im Nachttarif auf 2,70 Euro steigen. Zudem wird eine Erhöhung des Großraumtaxizuschlags auf 7,00 Euro sowie der Anfahrtsgebühr auf 1,20 Euro pro Kilometer vorgeschlagen. Die Wartezeitgebühr soll einheitlich auf 40,00 Euro pro Stunde angepasst werden.
Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens äußerten mehrere Gemeinden keine Bedenken gegen die Anpassung, während die Stadt Haltern am See auf die Situation einkommensschwacher Haushalte im ländlichen Raum hinwies. Die Mehrheit der befragten Taxiunternehmen unterstützt den Vorschlag des Gutachters. Der Fachdienst Straßenverkehr empfiehlt die Übernahme der moderaten Erhöhung aus dem Gutachten, um die wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu berücksichtigen und gleichzeitig die Belastung für Fahrgäste gering zu halten. Ein Inkrafttreten des neuen Tarifs ist für den 1. Juni 2025 vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20252012100049
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241220105740-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250226063321-0