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Beschlussvorlage

Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2024

2025/134 21.08.2025 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag hat den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2024 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage sieht vor, das Dokument zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Trotz der rechtlichen Möglichkeit einer Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses beabsichtigt die Kreisverwaltung, an diesem Verfahren weiterhin festzuhalten.

Der Abschluss umfasst unter anderem die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel. Ziel des Verfahrens ist es, eine Darstellung der gesamten Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Recklinghausen zu gewährleisten. Dabei werden die ausgegliederten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammengeführt, um die politische Steuerung durch die Einbeziehung der Beteiligungen zu unterstützen.

Die Erstellung des Entwurfs basiert auf dem Jahresabschluss der Kernverwaltung sowie den geprüften Abschlüssen der zu konsolidierenden Unternehmen. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2024 wurde bereits an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH übertragen. Nach Vorliegen des Prüfungsberichts wird dieser dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein Feststellungsbeschluss im Kreistag ist für Dezember 2025 vorgesehen.

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