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Beschlussvorlage

Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl des Landrates am 28.09.2025

2025/141 22.09.2025 Wahlausschuss des Kreises

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlausschuss des Kreises befasst sich mit der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl zum Landrat, welche am 28. September 2025 durchgeführt wurde. Da bei der ersten Wahl am 14. September 2025 kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hatte, war eine zweite Wahl gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes notwendig.

Der Prozess umfasst die Prüfung der Wahlniederschriften durch den Wahlleiter auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Auf Basis dieser Unterlagen stellt der Wahlausschuss das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet fest. Die Feststellung beinhaltet die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen. Zudem werden die auf die Bewerber entfallenden Stimmen sowie der daraus resultierende gewählte Bewerber offiziell bestätigt.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Ergebnis der Stichwahl nach Maßgabe der beigefügten Zusammenstellung festzustellen. Der Wahlausschuss ist dabei an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden, ist jedoch befugt, Rechenfehler zu berichtigen. Nach Abschluss der Feststellung wird das Wahlergebnis gemäß den rechtlichen Bestimmungen öffentlich bekannt gegeben.

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