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Beschlussvorlage

Radewegeführung Stever-Lippe-Passage in Haltern am See -Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die naturschutzrechtliche Befreiung zur Erstellung der Radewegeführung Stever-Lippe-Passage in Haltern am See (Papenbrückstraße)-

2025/064 23.01.2025 Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Haltern am See plant die Errichtung einer 400 Meter langen Radwegeführung im Rahmen der Stever-Lippe-Passage zwischen dem Recklinghäuser Damm und der Stever. Ziel des Vorhabens ist eine sicherere Anbindung der südlichen Ortsteile Hamm-Bossendorf an die Innenstadt, den Bahnhof sowie an Schulen und Sportstätten. Zudem soll ein Gefährdungspotenzial an einem Knotenpunkt an der Glashütte umgangen werden. Da das Projekt im Außenbereich liegt und Teile eines FFH-Gebietes sowie des Naturschutzgebietes Lippeaue betrifft, ist eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Haltern erforderlich.

Gegen die beabsichtigte naturschutzrechtliche Befreiung hat der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung vom 28. November 2024 Widerspruch eingelegt. Da für diesen Widerspruch bislang keine schriftliche Begründung vorliegt, muss nun der Kreistag des Kreises Recklinghausen über die Berechtigung entscheiden.

Die Untere Naturschutzbehörde bewertet den Widerspruch als unbegründet. Sie sieht das Vorhaben durch ein überwiegendes öffentliches Interesse sowie die Bedeutung für die regionale Naherholung gedeckt. Laut der Behörde sind die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben, sofern verbindliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Ein etwaiges Kompensationsdefizit soll über ein anerkanntes Ökokonto ausgeglichen werden.

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