Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag hat den Entwurf des Jahresabschlusses der Kreisverwaltung Recklinghausen zum 31. Dezember 2024 zur Kenntnis genommen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgesehen, den Entwurf zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Die Aufstellung des Abschlusses erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage darzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits der Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung der Jahresabschlüsse zugestimmt. Der Prüfbericht der beauftragten Gesellschaft wird voraussichtlich in der Sitzung des Ausschusses im Dezember vorgelegt. Nach der Beschlussfassung im Ausschuss ist vorgesehen, dass der Kreistag den geprüften Jahresabschluss in seiner Sitzung am 1. Dezember 2025 förmlich feststellt.
Der Entwurf beinhaltet eine Zusammenfassung des Jahresabschlusses 2024 sowie die dazugehörige Bilanz und Ergebnisrechnung. Die entsprechenden Unterlagen sind im Vorfeld der Sitzung digital über das Ratsinformationssystem abrufbar und stehen nach der Sitzung zusätzlich auf der Internetseite der Kreisverwaltung Recklinghausen zur Verfügung.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250505110109-0