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Berichtsvorlage

Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Klimpel im Jahr 2024

2025/069 24.01.2025 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Landrat hat dem Kreistag eine Aufstellung über seine Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sowie des Landesbeamtengesetzes NRW, welche vorsehen, dass der Landrat dem Kreistag bis zum 31. März des Folgejahres eine Übersicht über solche Tätigkeiten vorlegen muss.

Für das Rechnungsjahr 2024 belaufen sich die aus Nebentätigkeiten zu entrichtenden Beträge auf 3.045,43 Euro. Damit wird die gesetzliche Höchstgrenze für Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, welche bei 11.126,27 Euro liegt, nicht überschritten. Die entsprechende Aufstellung wurde den Mitgliedern des Kreistags im März 2025 übermittelt, womit die Berichtspflicht für das betreffende Jahr erfüllt ist.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Landrates erfolgt die Behandlung der Vorlage in der öffentlichen Sitzung des Kreistages am 17. März 2025. Damit soll eine ausreichende Information der Öffentlichkeit über die Nebeneinkünfte gewährleistet werden.

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