1. Änderung Regionalplan Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird ersucht, eine Stellungnahme zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zu beschließen, die der Verwaltung zur Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr (RVR) übertragen werden soll. Gegenstand der Änderung ist die Festlegung von Windenergiebereichen, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen Vorrang vor anderen Nutzungen haben soll und vereinfachte Zulassungsverfahren ermöglicht werden sollen. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf Bundes- und Landesebene zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Die Flächenkulisse für den Planungsraum des RVR sieht insgesamt 113 Windenergiebereiche vor. Im Kreis Recklinghausen sind 41 solcher Bereiche mit einer Gesamtfläche von 1.292 Hektar vorgesehen. Damit entfallen etwa 48 Prozent der gesamten Gebietskulisse des RVR auf den Kreis Recklinghausen, was 64 Prozent des regionalen Teilflächenziels entspricht.
Die Verteilung der Flächen ist innerhalb des Kreises sehr unterschiedlich. Die Städte Haltern am See und Dorsten machen mit zusammen 1.171 Hektar etwa 90 Prozent der im Kreis ausgewiesenen Flächen aus. Kleinere Flächenanteile sind für Kommunen wie Marl oder Recklingen vorgesehen, während für andere Städte wie Gladbeck oder Oer-Erkenschwick keine Flächen in dieser Planung enthalten sind. Die vorliegende Stellungnahme des Kreises wurde nach Abstimmung mit den beteiligten Städten erstellt, um die Belange des Kreises zu vertreten.
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Dokumente
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