3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW - Stellungnahme des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag berät über die Stellungnahme des Kreises Recklinghausen zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW. Mit dem Beschlussvorschlag soll die beigefügte Stellungnahme verabschiedet und die Verwaltung beauftragt werden, diese bis zum 30. Juni 2025 an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zu übermitteln.
Die dritte Änderung des LEP NRW dient der Vorbereitung der Infrastruktur für den Ausbau erneuerbarer Energien, etwa durch die Bereitstellung von Flächen für Wasserstoffinfrastruktur und Konverter. Zudem sollen Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung sowie zum Klimaanpassung, wie etwa der Hochwasserschutz, unterstützt werden. Zu den geplanten Eckpunkten gehören ein Fünf-Hektar-Grundsatz zur effizienten Flächennutzung, die Sicherung von Standorten für landesbedeutsame Großvorhaben sowie Anpassungen im Bereich des Wald- und Naturschutzes aufgrund aktueller Rechtsprechung. Weitere Inhalte betreffen die Sicherung von Rohstoffen wie Kies und Sand sowie die Förderung des Radverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs.
Der Kreis ist als Träger öffentlicher Belange am laufenden Beteiligungsverfahren beteiligt, welches bis Ende Juni 2025 läuft. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben fand ein Austausch mit den kreisangehörigen Städten auf Arbeitsebene statt, um deren Belange in die Stellungnahme einzubeziehen, sofern diese mit den Interessen des Kreises vereinbar sind.
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