Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Benennung von Delegierten für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (Deutsch-Polnischer Ausschuss und Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit) sowie die Delegiertenversammlung; Dienstreisegenehmigungen

2025/001 27.11.2024 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreisausschuss berät über die Benennung von Vertretern für die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Im Zentrum steht die Besetzung von Positionen für die Delegiertenversammlung, die im April 2025 in Jena stattfindet. Der Kreis Recklinghausen hat das Recht, bis zu drei Delegierte für diese Versammlung zu benennen, welche unter anderem über die Zusammensetzung der Ausschüsse des RGRE entscheiden.

Darüber hinaus sieht die Vorlage die Benennung von Vertretungen für die Fachausschüsse des RGRE vor. Für den Deutsch-Polnischen Ausschuss ist eine Besetzung aufgrund der Partnerschaft mit dem Kreis Wodzisław vorgesehen. Ebenso soll ein Mitglied für den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit benannt werden. Die Vorlage umfasst zudem die Genehmigung von Dienstreisen für die ernannten Mitglieder, um deren Teilnahme an den Gremiensitzungen sicherzustellen.

Die rechtliche Grundlage für die Abstimmung über die Benennungen bildet die Kommunalorganisationsverordnung Nordrhein-Westfalen. Die Kosten für die Teilnahme an den Sitzungen sind im Haushaltsplan vorgesehen und haben Auswirkungen auf die Kreisumlage. Ein Ausscheiden von Ratsmitgliedern aus dem Kreistag führt zum Erlöschen der Mandate in den RGRE-Gremien, wobei eine Nachbesetzung nach Kommunalwahlen möglich ist.

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