Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl von Mitgliedern in die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e.V.

2025/127 28.07.2025 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen berät über die Neubesetzung von Mitgliedern in der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e. V. Anlass für die Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Mitglieds aus dem Kreistag, was gemäß den Bestimmungen des Landesmediengesetzes NRW eine Nachbesetzung erforderlich macht. Zudem wird die Abberufung eines weiteren aktuellen Mitglieds der Veranstaltergemeinschaft vorgeschlagen.

Die Neubesetzung soll auf Basis eines einheitlichen Wahlvorschlags erfolgen, der aus den Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen gebildet wird. Bei der Benennung neuer Mitglieder ist gemäß dem Landesmediengesetz NRW die Einhaltung der Geschlechterparität zu beachten. Die Wirksamkeit der Bestimmung steht unter dem Vorbehalt der Prüfung durch die Landesanstalt für Medien NRW. Eine offizielle Mitgliedschaft in der Veranstaltergemeinschaft tritt erst ein, nachdem die Landesanstalt für Medien NRW die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl festgestellt hat.

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