Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen soll über die Besetzung von zwei Vertretungspositionen im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds zur Vertretung des Kreises vor.
Nach den Bestimmungen der Stiftungssatzung setzt sich der Vorstand der Stiftung aus einem Mitglied des Kreises Recklinghausen und dem Vorsitzenden des Vorstands der Sparkasse Vest Recklinghausen zusammen. Die Benennung des Kreisvertreters erfolgt im Einvernehmen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Kultur zuständige Ministerium des Landes. Die Vertretung dieser beiden Vorstandsmitglieder wird durch ein weiteres Mitglied des Kreises sowie durch ein weiteres Mitglied der Sparkasse Vest Recklinghausen wahrgenommen. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Kuratorium der Stiftung ist für die Vorstandsmitglieder nicht zulässig.
Der Landrat nimmt bei der Wahl am Kreistag am Stimmrecht teil. Die vorgeschlagene Person gilt als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
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