Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Kuratorium der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen

2025/129 28.07.2025 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen berät über die Besetzung der Vertretung im Kuratorium der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen. Gemäß der Satzung der Stiftung besteht das Kuratorium aus bis zu zehn Mitgliedern, wobei dem Kreis Recklinghausen das Recht zur Entsendung eines ordentlichen Mitglieds zusteht. Für dieses Mitglied ist zudem eine persönliche Stellvertretung vorzusehen.

Die Wahl der Vertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen. Sofern nur eine Person vorgeschlagen wird, gilt diese als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Vorstand der Stiftung ist für die Mitglieder des Kuratoriums nicht zulässig. Der Landrat nimmt an der Wahl mit Stimmrecht teil.

Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung ergebnis- und zahlungsrelevante Auswirkungen auf den Haushalt sowie die Kreisumlage hat, da die entsprechenden Leistungen im Haushaltsplan bereits vorgesehen sind. Auswirkungen auf den Stellenplan oder den Klimaschutz werden nicht ausgewiesen.

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