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Beschlussvorlage

Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2027 des Kreises Recklinghausen gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) und Einbringung des Haushalts 2027

2026/100 02.07.2026 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/100 des Kreistags befasst sich mit der Beteiligung der kreisangehörigen Städte an der Aufstellung des Haushalts 2027 des Kreises Recklinghausen sowie der Einbringung des Haushaltsentwurfs. Gemäß § 55 der Kreisordnung NRW wurden die kreisangehörigen Städte im Rahmen der Benehmensherstellung über die Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2027, die Zahllasten der Städte sowie die Entwicklungen im Kreishaushalt informiert. Die entsprechenden Unterlagen wurden den Hauptverwaltungsbeamten bereits Anfang Juli 2026 zugestellt. Die Städte wurden aufgefordert, ihre Stellungnahmen oder Einwendungen bis zum 21. September 2026 einzureichen. Diese Stellungnahmen werden dem Kreistag zusammen mit dem Entwurf der Haushaltssatzung zur Kenntnis gegeben.

Der Landrat wird dem Kreistag in der Sitzung am 28. September 2026 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 inklusive der Anlagen vorlegen. Der Entwurf umfasst den Vorbericht, die Budgetierungsleitlinien, den Budgetplan, den Produktplan sowie den Stellenplan. Die entsprechenden Unterlagen werden über den digitalen Sitzungsdienst und im interaktiven Haushalt zur Verfügung gestellt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, sowohl die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte als auch den Entwurf der Haushaltssatzung 2027 mit seinen Anlagen zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen.

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