Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 69 bis 72 für die Landtagswahl 2027

2026/034 05.02.2026 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag berät über die Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2027. Dieser Ausschuss soll die Wahlkreise 69 bis 72 umfassen, welche Gebiete der Städte Recklinghausen, Oer-Erkenschwick, Herten, Marl, Haltern am See, Dorsten, Datteln, Castrop-Rauxel und Waltrop abdecken. Die rechtliche Grundlage für diesen gemeinsamen Ausschuss ergibt sich aus dem Landeswahlgesetz, welches die Zusammenlegung von Wahlausschüssen bei mehreren Wahlkreisen im selben Kreis ermöglicht.

Der geplante Ausschuss soll aus einem Vorsitzenden in Form des Kreiswahlleiters sowie sechs Beisitzern und deren Stellvertretern bestehen. Für die Positionen des Kreiswahlleiters und seiner Stellvertretung wurden Vertreter der Bezirksregierung Münster vorgeschlagen. Die Besetzung der Beisitzer erfolgt bei fehlendem einheitlichem Wahlvorschlag nach dem Prinzip der Verhältniswahl unter den Fraktionen und Gruppen des Kreistags. Zudem können sachkundige Bürger als Beisitzer bestellt werden, sofern keine rechtlichen Ausschlussgründe vorliegen.

Zu den Aufgaben des gemeinsamen Kreiswahlausschusses gehören die Entscheidung über Einsprüche gegen die Kreiswahlvorschläge, die Beschlussfassung über deren Zulassung sowie die Feststellung der Wahlergebnisse in den betreffenden Wahlkreisen. Die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung werden mit weniger als 500 Euro veranschlagt.

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