Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Klimpel im Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Berichtsvorlage wurden die Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates für das Jahr 2025 dargelegt. Gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sowie des Landesbeamtengesetzes NRW ist der Landrat dazu verpflichtet, dem Kreistag bis zum 31. März des Folgejahres eine Aufstellung über seine Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen vorzulegen.
Die Vorlage führt aus, dass Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst gemäß der Nebentätigkeitsverordnung eine Höchstgrenze von 11.563,53 Euro nicht überschreiten dürfen. Für das Rechnungsjahr 2025 wurde ein Betrag in Höhe von 2.942,47 Euro ausgewiesen.
Die entsprechende Aufstellung wurde den Mitgliedern des Kreistags bereits im März 2025 übermittelt, womit die gesetzliche Verpflichtung zur Berichterstattung erfüllt ist. Die Behandlung der Vorlage erfolgt in der öffentlichen Sitzung auf ausdrücklichen Wunsch des Landrates, um eine ausreichende Information der Öffentlichkeit zu ermöglichen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202610503100035
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260319100451-0