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Beschlussvorlage

Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl des Kreistages und der Wahl des Landrates des Kreises Recklinghausen 2025

2026/003 11.12.2025 Wahlprüfungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlprüfungsausschuss des Kreises Recklinghausen hat einen Vorschlag zur Vorprüfung der Gültigkeit der Wahlen zum Kreistag und zum Landrat aus dem Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage behandelt die rechtliche Bewertung der am 14. September 2025 durchgeführten Wahl des Kreistages sowie der Wahl des Landrates, einschließlich der Stichwahl vom 28. September 2025.

Im Rahmen der amtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass dem Wahlleiter keine Einsprüche gegen die Wahlergebnisse vorliegen. Die Untersuchung der Wählbarkeit der gewählten Vertreter ergab keine Anhaltspunkte für einen Verlust der Wählbarkeit nach der Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss im Juli 2025. Des Weiteren wurden keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlhandlung festgestellt, die das Wahlergebnis oder die Zuteilung von Sitzen aus der Reserveliste maßgeblich hätten beeinflussen können. Auch hinsichtlich der Feststellung der Wahlergebnisse fanden sich keine Hinweise auf Fehler oder Mängel an den Wahlunterlagen.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Kreistag, die Wahlen zum Kreistag sowie die Wahl des Landrates gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes für gültig zu erklären.

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