Ernennung der Kreisausschussmitglieder zu Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten und Vereidigung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 2026/037 regelt die Ernennung der gewählten Mitglieder sowie der Stellvertreter des Kreisausschusses zu Ehrenbeamtinnen bzw. Ehrenbeamten. Auf Grundlage von Paragraph 62 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt diese Ernennung durch die Aushändigung einer Urkunde, welche auf Weisung der Bezirksregierung Münster ausgegeben wird.
Im Zuge dieser Ernennung ist gemäß den Bestimmungen des Paragraphen 46 in Verbindung mit dem Paragraphen 107 des Landesbeamtengesetzes die Ablegung eines Diensteids sowie die Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses durch die ernannten Personen vorgesehen. Für jene Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder, die an der Sitzung des Kreisausschusses nicht teilnehmen können, ist die Übergabe der Urkunden für die Sitzung des Kreistages am 15. Juni 2026 festgesetzt.
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