Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan 2023 - 2028
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Personal und Digitalisierung am 7. September 2026 wurde ein Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan 2023–2028 vorgelegt. Die Erstellung dieses Berichts erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes, wonach die Zielerreichung während der Laufzeit des Plans überprüft und dokumentiert werden muss. Die vorliegende Auswertung basiert auf dem Datenbestand zum 30. Juni 2025 und ermöglicht einen Vergleich mit den Werten vom 30. Juni 2023.
Der aktuelle Gleichstellungsplan, der durch den Kreistag am 19. März 2024 beschlossen wurde, umfasst Maßnahmen in den Handlungsfeldern Personalentwicklung, Personalwirtschaft, Vereinbarkeit sowie Verwaltungskultur. Ziel dieser Maßnahmen ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Abbau von Unterrepräsentanzen.
Die Überprüfung der Zielerreichung zeigt, dass die im Plan festgelegten Ziele unter Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben umgesetzt werden. Dennoch konnte eine paritätische Besetzung von Führungspositionen sowie von Stellen in technischen Bereichen bislang nicht realisiert werden. Die Verwaltung stellt fest, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Fachdezernaten unterstützt wird.
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