Ehrenordnung für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/091 sieht die Einführung einer Ehrenordnung für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des Kreises Recklinghausen vor. Der Kreistag wurde bereits in seiner Sitzung am 28. November 2022 ermächtigt, den Beitritt zu Transparency International zu vollziehen. Als Teil der damit verbundenen Selbstverpflichtung für kommunale Mitglieder ist die Implementierung eines Verhaltenskodex vorgesehen, der insbesondere Regelungen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung umfasst.
Die vorliegende Vorlage dient als Grundlage für den Beschluss des Kreistags, die beigefügte Ehrenordnung anzunehmen. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die in der neuen Ehrenordnung beschriebenen Auskunftspflichten von den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der aktuellen Wahlperiode bereits durch die Angaben gemäß § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sowie gemäß § 28 Absatz 2 der Kreisordnung NRW erfüllt werden.
Die Umsetzung der Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan oder den Haushalt des Kreises. Es sind keine zahlungsrelevanten oder ergebniswirksamen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Entscheidung über die Ehrenordnung wird im Kreisausschuss am 21. September 2026 beraten und anschließend dem Kreistag am 28. September 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202611806100090
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260708085612-0