Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder aufgrund der Änderungen der Kreisordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/093 des Kreisausschusses regelt die künftige Höhe der Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder im Kreistag des Kreises Recklinghausen. Hintergrund der Vorlage sind die Änderungen der Kreisordnung NRW.
Ab dem 1. Januar 2027 sollen Fraktionen eine Zuwendung in Höhe von 3.957 Euro pro Kreistagsmitglied und Jahr sowie einen jährlichen Sockelbetrag von 12.036 Euro erhalten. Eine jährliche Anpassung dieser Beträge erfolgt auf Basis der prozentualen Tariferhöhungen in der Endstufe der Entgeltgruppe TVöD EG 8, wobei die Anpassung jeweils ab dem 1. Januar des Folgejahres wirksam wird. Für Gruppen im Kreistag ist vorgesehen, 80 Prozent der Ausstattung einer Fraktion vergleichbarer Größe zu erhalten, womit die bisherige Praxis der Orientierung an der gesetzlichen Mindestausstattung fortgeführt wird. Einzelmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, sollen statt Sach- und Kommunikationsmitteln eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 25 Prozent des Betrages erhalten, den eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhalten würde.
Die Begründung der Verwaltung führt an, dass die Bemessung der Zuwendungen unter anderem die Entwicklung des Verbraucherpreisindex seit 2020 sowie die tatsächliche Verwendung der Fraktionsmittel berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Sätze sollen eine angemessene Grundausstattung zur Finanzierung der Verwendungszwecke gewährleisten. Für die Umsetzung des Beschlusses sind in der mittelfristigen Finanzplanung Gesamtausgaben in Höhe von 40.000 Euro veranschlagt.
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