Benennung neuer Mitglieder für den politischen Beirat der kommunalen Konferenz Alter und Pflege
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Arbeit, Bildung, Gesundheit und Soziales liegt eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung des politischen Beirats der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP) im Kreis Recklinghausen vor. Auf Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen sind die Kreise dazu verpflichtet, solche Kommunalen Konferenzen einzurichten.
Die KKAP dient als lokales Fachgremium zur Klärung von Fragen, die sich aus der Umsetzung des SGB XI auf kommunaler Ebene ergeben. Ziel ist die effiziente Gestaltung, Weiterentwicklung und Vernetzung der pflegerischen Infrastruktur im Kreis, was sowohl ambulante, teilstationäre als auch stationäre Angebote sowie deren Schnittstellen zum Gesundheitswesen umfasst. Das Gremium arbeitet an der Abstimmung von Qualitätssicherungskonzepten für die pflegerische Versorgung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Fraktionen CDU, SPD, AfD, GRÜNE und LINKE jeweils ein ordentliches Mitglied sowie eine Stellvertretung in den politischen Beirat entsenden. Das entsprechende Wahlverfahren folgt den Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Mit der Umsetzung des Beschlusses sind keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan oder den Stellenplan des Kreises verbunden.
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