Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2026/094 wird die Bestellung eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH beantragt. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft steht dem Kreis Recklinghausen das Recht zu, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, eine Person als ordentliches Mitglied zu wählen. Zudem soll eine Regelung getroffen werden, die es einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Beteiligungsverwaltung ermöglicht, das gewählte Mitglied in der Gesellschafterversammlung durch eine Vollmacht zu vertreten. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wobei die vorgeschlagene Person mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist.
Die Vorlage führt aus, dass die Vertreter der Gemeinde über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung den Kreistag frühzeitig zu unterrichten haben. Zudem wird auf die gesetzliche Anforderung verwiesen, dass die entsandten Personen über die für die Überwachung der Geschäfte erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen müssen. Diese Kenntnisse müssen gegenüber der Kreisverwaltung nachgewiesen werden. Die Kreisverwaltung sichert zudem zu, den Mitgliedern die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen zu ermöglichen, um die Wahrnehmung der Aufgaben zu unterstützen. Durch die Umsetzung des Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan oder den Stellenplan des Kreises.
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