Zumutbarkeitskatalog Schlüssiges Konzept
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2026/098 des Ausschusses für Arbeit, Bildung, Gesundheit und Soziales dient der transparenten Darstellung der Kriterien zur Zumutbarkeit im Rahmen des sogenannten „Schlüssigen Konzepts“. Seit dem 1. August 2025 dient das gesamte Gebiet des Kreises Recklinghausen als Vergleichsraum. Dies ermöglicht es dem Jobcenter, Bedarfsgemeinschaften bei der Wohnungssuche im Rahmen von Kostensenkungsverfahren auf das gesamte Kreisgebiet zu verweisen, sofern die Kosten der Unterkunft die Angemessenheitskriterien des SGB II überschreiten.
Die Vorlage konkretisiert die Maßstäbe, unter denen ein Verweis auf einen anderen Wohnort als unzumutbar eingestuft werden kann. Als Beispiele für eine Beschränkung der Kostensenkungsaufforderung auf das bisherige Stadtgebiet werden eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit nicht zumutbarem Pendelaufwand sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger angeführt. Zudem sollen besondere Betreuungserfordernisse bei Kindern berücksichtigt werden. Bei Kindern in der Grundschule soll eine zeitliche Gestaltung der Aufforderung angestrebt werden, die einen Umzug nicht innerhalb des laufenden Schuljahres erforderlich macht.
Die Sachbearbeitung prüft im Einzelfall schriftlich eingereichte Begründungen der Betroffenen. In verschiedenen Gremiensitzungen und Austauschrunden der Verwaltung sowie der kreisangehörigen Städte wurden die Kriterien des Zumutbarkeitskatalogs thematisiert. Bisher ergaben Abfragen keine neuen Beispiele für Unzumutbarkeiten, die über die bestehenden Richtlinien hinausgehen. Die Entwicklung der Umsetzung wird durch die zuständige Fachabteilung weiterhin beobachtet.
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