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Berichtsvorlage

Tätigkeitsbericht der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW

2026/040 31.03.2026 Ausschuss für Arbeit, Bildung, Gesundheit und Soziales

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG-Behörde) des Kreises Recklinghausen hat einen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023 und 2024 vorgelegt. Die Behörde, die ehemals als Heimaufsicht bekannt war, ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW dazu verpflichtet, alle zwei Jahre über ihre Arbeit zu berichten. Dieser Bericht wird neben den kommunalen Vertretungsgremien auch der Bezirksregierung Münster zur Verfügung gestellt. Er umfasst die Art und den Umfang der durchgeführten Prüfungen sowie Informationen über die Arbeitsinhalte und die in der Praxis auftretenden Probleme bei den Leistungsangeboten nach dem WTG.

Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Würde, der Interessen und der Bedürfnisse von Menschen in Wohn- und Betreuungsangeboten. Dabei sollen Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe sowie der Schutz vor Gefahren gewährleistet werden. Die Aufgaben der Behörde umfassen zudem die Bewertung und Begleitung von Neu- und Umbauten von Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung des Alten- und Pflegegesetzes NRW. Der vorliegende Bericht enthält ergänzend Kennzahlen für das Jahr 2025 zur Kenntnisnahme, wobei eine inhaltliche Auswertung dieser Daten erst im nächsten turnusgemäßen Berichtszeitraum erfolgt.

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