Finanzierung der Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) von 2027 - 2030
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag soll über die Finanzierung der Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) für den Zeitraum von 2027 bis 2030 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Neuausrichtung der bisherigen Finanzierungssystematik vor, welche bislang auf einer Pro-Kopf-Zuweisung basierend auf der Bevölkerung ab 64 Jahren beruhte.
Das neue Konzept zielt darauf ab, die Zweckbindung der Mittel zu stärken und die Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung zu erhöhen. Dabei sollen sowohl die steigenden Beratungsbedarfe als auch die Dynamisierung der Personalkosten berücksichtigt werden. Für das Jahr 2027 ist ein jährlicher Zuweisungsbetrag von rund 1,16 Millionen Euro bei einem Stellenanteil von 14,00 vorgesehen. Bis zum Jahr 2030 soll dieser Betrag auf etwa 1,62 Millionen Euro ansteigen, wobei die Anzahl der Stellenanteile auf insgesamt 18,00 wachsen soll.
Die zusätzlichen Haushaltsmittel, die für den Zeitraum von 2027 bis 2030 veranschlagt werden müssen, belaufen sich auf rund 2,34 Millionen Euro. Die zuständigen Sozialdezernenten haben der vorgeschlagenen Finanzierung in ihrer Sitzung am 11. Februar 2026 einstimmig zugestimmt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260331122120-0