Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Berichtsvorlage

Heimaufsicht im Kreis Recklinghausen

2014/129 03.09.2014

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2014/129 der Verwaltung zum Thema Heimaufsicht im Kreis Recklinghausen legt die Tätigkeiten und die Struktur der Behörde dar. Gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) ist die Heimaufsicht verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Die Kernaufgabe besteht darin, die Interessen der Bewohner in Pflege- und Behinderteneinrichtungen zu schützen und die Einhaltung der Rechte und Pflichten der Betreiber zu sichern.

Zum Stand des 30. Juni 2014 unterstanden im Kreis 74 stationäre Seniorenbetreuungseinrichtungen mit 6.782 Plätzen sowie 31 Einrichtungen im Bereich der Eingliederungshilfe mit 1.149 Plätzen der Aufsicht. Das Team der Heimaufsicht setzt sich aus drei Verwaltungsmitarbeitern des gehobenen Dienstes und einer Pflegefachkraft zusammen.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der präventiven Beratung von Bewohnern, Angehörigen und Betreibern. Während die Anzahl der Beratungen durch Bewohner konstant blieb, verzeichnete die Verwaltung einen Anstieg bei den Beratungsanfragen durch Angehörige und gesetzliche Betreuer. Inhaltliche Schwerpunkte waren Fragen zur Wohnqualität, Pflegequalität sowie personelle Besetzungen.

Neben der Beratung führt die Heimaufsicht Überprüfungen durch. Dazu gehören Anzeigeprüfungen bei Betriebsaufnahmen, wiederkehrende Prüfungen nach dem Rahmenprüfkatalog sowie anlassbezogene Kontrollen aufgrund von Beschwerden. Im Jahr 2013 wurden 84 Heimbesichtigungen durchgeführt, von denen 59 unangemeldet stattfanden. Die Vorlage dient als Antwort auf eine Anfrage einer Fraktion des Kreistags.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente