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Beschlussvorlage

Beginn der Verteilung der Ausschussvorsitze

2014/088 04.06.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/088 des Landrats regelt das Verfahren zur Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze für die Sitzung des Kreistags am 30. Juni 2014. Im Rahmen der Sitzung des Ältestenrats vom 2. Juni 2014 wurde vereinbart, zunächst lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausschüsse – den Kreisausschuss, den Wahlprüfungsausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss – zu bilden und zu besetzen. Die Besetzung weiterer freiwilliger Ausschüsse ist für die Sitzung am 1. September 2014 vorgesehen.

Der Beschluss sieht vor, dass sich die Fraktionen vorab über die Verteilung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden für den Wahlprüfungs- und den Rechnungsprüfungsausschuss einigen sollen. Kommt es zu einer Einigung und wird dieser nicht von einem Fünftel der Kreistagsmitglieder widersprochen, werden die Positionen durch die Fraktionen aus der Mitte der jeweiligen Ausschussmitglieder bestimmt.

Sollte keine Einigung zustande kommen, sieht die Vorlage vor, das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt für die Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze erneut von vorn zu beginnen. Im Falle einer Fortführung des Zugriffsverfahrens sollen die bereits besetzten Positionen des Wahlprüfungs- und Rechnungsprüfungsausschusses den zugreifenden Fraktionen als erstes Zugriffsrecht angerechnet werden. Die Ermittlung der Höchstzahlen erfolgt dabei auf Grundlage der Mitgliederzahlen der Fraktionen, wobei bei Gleichstand das Los durch den Landrat entscheidet.

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