Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2015 des Kreises Recklinghausen

2014/107-1 04.12.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage zum Haushaltsentwurf 2015 des Kreises Recklinghausen befasst sich mit der Stellungnahme der kreisangehörigen Städte zur Festsetzung der Kreisumlage. Der Kreistag soll die gemeinsame Stellungnahme der Städte zur Kenntnis nehmen und etwaige Einwendungen der Städte als solche zurückweisen.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Schlüsselzuweisungen in einer aktuellen Modellrechnung einen Mehrertrag von 1,3 Millionen Euro ausweisen. Bei der Landschaftsumlage ergeben sich aufgrund niedrigerer Umlagegrundlagen voraussichtlich sinkende Belastungen, was zur Verbesserung der Kreisumlage beitragen kann. Sollte der Hebesatz der Landschaftsumlage auf 16,5 % sinken, schlägt die Verwaltung eine entsprechende Senkung der Zahlungen der Städte vor.

Hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung wird berichtet, dass der Zuschussbedarf für Schlachthöfe bereits gesenkt wurde. Die freiwilligen Aufwendungen des Kreises belaufen sich auf 0,49 % des Gesamtvolumens, wobei ein Anstieg bei den Personalaufwendungen für soziale Einrichtungen zu verzeichnen ist. Im Bereich der Soziallasten wird die Entwicklung eines Kennzahlensets durch eine Arbeitsgruppe der Sozialamtsleitungen angestrebt.

Bei den Personalaufwendungen wird auf die Umsetzung eines Einsparvolumens von insgesamt 101,59 Vollzeitäquivalenten verwiesen, das durch die Nichtwiederbesetzung freiwerdender Stellen realisiert werden soll. Ein Stellenmehrbedarf im Jobcenter wird im Rahmen des Änderungsdienstes berücksichtigt, ohne die Belastung für die Städte zu erhöhen. Zudem ist für das Jahr 2015 die Einführung eines Controlling- und Berichtswesens in Abstimmung mit der Bezirksregierung vorgesehen.

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