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Beschlussvorlage

Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers für die Wahlperiode des Kreistags

2014/046 05.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/046 des Kreistags befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für die aktuelle Wahlperiode. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, welche in Paragraph 37 Absatz 1 festlegt, dass über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Niederschrift muss laut Regelung sowohl vom Landrat als auch von einem Schriftführer unterzeichnet werden.

Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Kreistag durch einen Mehrheitsbeschluss gemäß Paragraph 35 Absatz 1 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen eine Person als ordentliche Schriftführerin oder einen ordentlichen Schriftführer sowie eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer bestimmt. Die Vorlage dient somit der formellen Besetzung dieser Funktionen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Protokollierung der Sitzungsergebnisse im Rahmen der laufenden Wahlperiode. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Kreistag.

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