Einführung und Verpflichtung der Kreistagsmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage Nummer 2014/048 informiert der Landrat den Kreistag über die Durchführung der Einführung und Vereidigung der Kreistagsmitglieder. Gemäß den Vorgaben des § 46 Absatz 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Landrat die Aufgabe, die Mitglieder des Kreistags einzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt zudem die feierliche Verpflichtung der gewählten Vertreter zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgaben. Die Vorlage dient der Information des Gremiums über diesen formalen Vorgang im Rahmen der Sitzung des Kreistags.
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