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Beschlussvorlage

Bestimmung der Anzahl und Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Landrats

2014/049 05.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2014/049 liegt dem Kreistag ein Entwurf zur Bestimmung der Anzahl und zur Wahl der Stellvertreter des Landrats für die aktuelle Wahlperiode vor. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag dazu verpflichtet, aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des Landrats zu wählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Stellvertreter zu bestimmen. Die Entscheidung über die genaue Anzahl der Stellvertreter liegt im Ermessen des Kreistags und muss vor der eigentlichen Wahl durch einen Beschluss erfolgen.

Die Wahl der Stellvertreter erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem geheimen Wahlgang. Dabei werden die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens berücksichtigt. Die Besetzung der Positionen richtet sich nach der Verteilung der Höchstzahlen auf die jeweiligen Listen. Im Falle von identischen Höchstzahlen zwischen verschiedenen Wahlvorschlägen ist eine Stichwahl vorgesehen; bei anhaltender Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches durch den Landrat zu ziehen ist. Der Wahlakt ist erst mit der Annahmeerklärung der gewählten Personen abgeschlossen. Für die Durchführung der geheimen Wahl wird empfohlen, Vertreter aus jeder Fraktion als Wahlhelfer zu benennen.

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