Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 30. Juni 2014 liegt die Berichtsvorlage Nummer 2014/050 vor. Der Inhalt der Vorlage befasst sich mit der formellen Einführung und der Verpflichtung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Landrats.
Gemäß den Bestimmungen des § 46 Absatz 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) obliegt dem Landrat die Aufgabe, die Stellvertreterinnen und Stellvertreter in das Amt einzuführen. Dieser Vorgang umfasst zudem die feierliche Verpflichtung der Amtsträger, ihre Aufgaben gesetzmäßig und gewissenhaft wahrzunehmen. Die Vorlage dient der Darstellung dieses sachlichen Vorgangs im Rahmen der institutionellen Abläufe des Kreises.
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