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Berichtsvorlage

Ernennung der Kreisausschussmitglieder zu Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten und Vereidigung

2014/130 05.09.2014 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Berichtsvorlage Nummer 2014/130 informiert der Landrat den Kreisausschuss über das anstehende Verfahren zur Ernennung der Mitglieder und Stellvertreter des Gremiums. Gemäß den Bestimmungen der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen sind die gewählten Mitglieder sowie deren Stellvertreter als Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte zu ernennen. Dieser Vorgang erfolgt durch die förmliche Aushändigung einer entsprechenden Urkunde.

Zusätzlich zur Ernennung sieht die Rechtslage gemäß den einschlägigen Regelungen des Landesbeamtengesetzes vor, dass die ernannten Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten einen Diensteid abzulegen haben. Die Vorlage dient somit der Information über die notwendigen formalen Schritte im Rahmen der Gremienbesetzung.

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