Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungen des Kreisausschusses dieser Wahlperiode
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2014/131 wird die Bestellung von Personal für die Protokollführung der Sitzungen des Kreisausschusses für die aktuelle Wahlperiode beantragt. Gemäß der Kommunalordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die im Kreisausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Diese Niederschrift muss sowohl vom Landrat als auch von der zuständigen Schriftführerin oder dem zuständigen Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, eine Person als Schriftführer sowie eine Person als stellvertretende Schriftführerin für die Sitzungen des Gremiums zu bestellen. Die Entscheidung über diese personelle Besetzung ist Gegenstand der Beratung im Kreisausschuss.
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