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Beschlussvorlage

Bestimmung der Anzahl und Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses

2014/132 05.09.2014 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 2014/132 wird die Bestimmung der Anzahl sowie die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses behandelt. Grundlage für das Verfahren ist die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, welche vorsieht, dass der Kreisausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden wählt. Wählbar sind hierfür ausschließlich Mitglieder des Gremiums.

Die Vorlage sieht vor, die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden festzulegen und die entsprechenden Personen zu wählen. In der Vergangenheit wurden zwei stellvertretende Vorsitzende bestellt. Die Entscheidung über die Anzahl der Stellvertreter erfolgt als Sachentscheidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden ist als Mehrheitswahl ausgestaltet. Eine vorgeschlagene Person gilt als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Landrat nimmt im Rahmen dieser Entscheidung und der Wahlen ebenfalls am Stimmrecht teil. Die Vorlage wurde vom Landrat zur Beratung im Kreisausschuss vorgelegt.

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