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Beschlussvorlage

Grundsatzfestlegungen für die Bildung von Ausschüssen und sonstigen Gremien

2014/052 06.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2014/052 legt der Landrat dem Kreistag Grundsatzfestlegungen für die Bildung von Ausschüssen sowie sonstigen Gremien wie Unterausschüssen, Kommissionen oder Arbeitskreisen vor. Ziel der Vorlage ist es, die Verfahrensregeln für die Bestellung und Vertretung von Mitgliedern vor den anstehenden Ausschusswahlen und der Einreichung der Wahlvorschläge festzulegen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass für jedes ordentliche Ausschussmitglied ein namentlich benanntes stellvertretendes Mitglied bestellt wird. Die Wahl der Stellvertreter soll in einem gemeinsamen Wahlgang mit den ordentlichen Mitgliedern erfolgen, wobei die Reihenfolge der Wahl den Vorgaben der Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen entsprechen soll.

Hinsichtlich der Vertretung im Falle einer Verhinderung ist vorgesehen, dass vorrangig das namentlich benannte stellvertretende Mitglied das ordentliche Mitglied vertritt. Sollte auch dieses Mitglied verhindert sein, erfolgt die Vertretung durch die weiteren Stellvertreter in der Reihenfolge der im Wahlvorschlag genannten Personen. Falls alle im Wahlvorschlag benannten Stellvertreter verhindert sind, bestimmt sich die Vertretung nach der alphabetischen Liste der jeweiligen Fraktions- oder Gruppenmitglieder. Diese Regelungen sollen analog auch für die Besetzung sonstiger Gremien gelten, die der Kreistag im Rahmen seines Selbstorganisationsrechts bildet. Die rechtliche Grundlage für das Wahlverfahren bildet dabei der entsprechende Paragraph der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen.

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