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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses

2014/054 06.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2014/054 liegt dem Kreistag ein Entwurf zur Neubesetzung und Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Die Vorlage regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bildung des Ausschusses gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Rechnungsprüfungsausschuss zur Gruppe der Pflichtausschüsse zählt. Während die gesetzlichen Regelungen die Einbindung sachkundiger Bürger in diesen Ausschuss auf Kreisebene grundsätzlich ermöglichen, sieht die Verwaltung vor, an der bisherigen Praxis festzuhalten. Bisher wurden ausschließlich Mitglieder des Kreistags in den Ausschuss berufen. Die Aufgaben des Gremiums umfassen die Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse sowie die Vorbereitung der Beschlüsse zur Entlastung des Landrats.

Der Kreistag ist befugt, die Anzahl der Mitglieder festzulegen. In der vorangegangenen Wahlperiode bestand der Ausschuss aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern. Die Wahl der Mitglieder soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Sofern sich die Fraktionen und Gruppen des Kreistages auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist ein einstimmiger Beschluss über dessen Annahme ausreichend. Im Falle fehlender Einigung erfolgt die Wahl durch Abstimmung nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die einzelnen Wahlvorschläge. Die Bestimmung von Vorsitz und Stellvertretung unterliegt dem im Gesetz vorgesehenen Einigungs- bzw. Zugreifverfahren.

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