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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Personalausschusses

2014/056 07.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/056 des Landrats befasst sich mit der Zusammensetzung und der anstehenden Wahl der Mitglieder des Personalausschusses für die kommende Wahlperiode. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag dazu berechtigt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus freiwillige Ausschüsse zu bilden, wobei die Festlegung der Mitgliederzahl in der Zuständigkeit des Kreistags liegt. In der vorangegangenen Wahlperiode umfasste der Personalausschuss 13 stimmberechtigte Mitglieder.

Die Vorlage sieht vor, dass die Besetzung des Ausschusses durch die Bildung eines einheitlichen Wahlvorschlags der Fraktionen oder Gruppen erfolgen kann. Im Falle einer Einigung ist ein einstimmiger Beschluss der Kreistagsmitglieder über die Annahme dieses Vorschlags ausreichend. Sollte kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mittels des Hare-Niemeyer-Verfahrens.

Neben den Mitgliedern des Kreistags können auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Gemeinden in den Ausschuss bestellt werden, sofern deren Anzahl die der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht erreicht. Die Vorlage regelt zudem die Verfahrensweise für die Verteilung der Wahlstellen sowie die Bestimmung von Vorsitz und Stellvertretung nach dem Einigungs- bzw. Zugreifverfahren. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungsprozessen nicht mit Stimmrecht teil.

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