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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses

2014/057 07.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/057 des Landrats befasst sich mit der Zusammensetzung und der anstehenden Wahl der Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses für die kommende Wahlperiode. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag befugt, die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses festzulegen und über die Besetzung zu entscheiden. In der vorangegangenen Wahlperiode umfasste der Ausschuss 21 stimmberechtigte Mitglieder.

Die Wahl der Kreistagsmitglieder für den Ausschuss soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Hierbei ist vorgesehen, dass die Fraktionen und Gruppen einen einheitlichen Wahlvorschlag bilden, dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss des Kreistags erfolgen kann. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, findet eine Abstimmung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren statt.

Zusätzlich zur Besetzung durch Kreistagsmitglieder sieht die Vorlage die Bestellung von sachkundigen Einwohnern vor. In diesem Kontext sollen Vertreter der fünf anerkannten Wohlfahrtsverbände – AWO, Caritas, DRK, Diakonie und DPWV – als sachkundige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss berufen werden. Die Vorlage regelt zudem die Verfahrensweise für die Wahl von Vorsitz und Stellvertretung sowie die Empfehlung zur Benennung von Wahlhelfern aus den Fraktionen für eine geheime Wahl. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungsprozessen ohne Stimmrecht teil.

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