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Berichtsvorlage

Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs des Kreises

2014/148 07.10.2014

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2014/148 befasst sich mit der anstehenden Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs im Kreis Recklinghausen. Gemäß dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen ist der Kreis dazu verpflichtet, für die in seiner Trägerschaft stehenden Berufskollegs eine Planung durchzuführen, die das Schulangebot, die Entwicklung der Schülerzahlen sowie den Schulraumbestand berücksichtigt. Da die letzte Planung im Mai 2011 beschlossen wurde, steht für das Jahr 2016 eine neue Fortschreibung an.

Die Verwaltung stellt fest, dass die in der vorangegangenen Planung prognostizierten Rückgänge der Schülerzahlen bisher nicht eingetreten sind. Im Schuljahr 2013/14 lag die tatsächliche Schülerzahl um 15 Prozent über der Prognose. Angesichts mittel- und langfristiger Sanierungsbedarfe an den Schulgebäuden sollen im Rahmen der Planung Überlegungen dazu angestellt werden, welche Gebäudeteile bei einem etwaigen zukünftigen Rückgang der Schülerzahlen aufgegeben werden können. Zudem sollen schulstrukturelle Fragen, wie die Inklusion und die regionale Abstimmung, bearbeitet werden.

Der Prozess der Schulentwicklungsplanung soll im Jahr 2015 beginnen, um im Jahr 2016 eine Beschlussfassung zu ermöglichen. Im Gegensatz zur letzten Planung, bei der ein externes Gutachten beauftragt wurde, soll die kommende Planung weitgehend durch die eigene Fachverwaltung unter Einbeziehung der Berufskollegs, der Schulaufsicht und des Ausschusses für Bildung durchgeführt werden. Für die kommende Sitzung im Frühjahr 2015 ist zudem die Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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